Zum Start des Wintersemesters findet die künstlerische Lehre unter Einhaltung der sog. 3G-Regeln und der bisherigen Hygiene-Maßnahmen wieder in Präsenz statt. Diese Maßnahme gilt im Rahmen der aktuellen Niedersächsischen Coronaverordnung bis auf Weiteres. Anpassungen müssen eventuell - je nach Lage des Infektionsgeschehens - vorgenommen werden. Theorie-Lehrveranstaltungen werden aufgrund der Bautätigkeiten auf dem Campus Große Straße noch bis in den Januar 2022 hinein online durchgeführt werden müssen.
3G - das beudetet: geimpft – genesen – getestet. Wer den vollen Impfschutz genießt, genesen oder tagesaktuell getestet ist (PCR-Test: 48 Stunden gültig) und dies gegenüber den Dozent*innen vor Kursbeginn nachweisen kann, darf in Präsenz an den Veranstaltungen teilnehmen (ein Test muss dabei unter Aufsicht stattfinden - in einem Testcenter oder als Selbsttest in Anwesenheit der Dozent*innen). Die Dozent*innen sind angehalten, diese Kontrollen streng und präzise durchzuführen und ggf. gegenüber der Hochschulleitung zu bestätigen.
Die etablierten Abstands- und Hygieneregeln bleiben selbstverständlich bestehen. Durch ‚3G' können wir das bisherige Kohortenprinzip, nach dem nur feste Studierendengruppen zusammen kommen dürfen, wieder verlassen. Es sind auch gemischte Gruppen in den Ateliers und Studios zugelassen.
Damit wird auch die Präsenzpflicht in der künstlerisch-praktischen Lehre wieder eingeführt. Einzelfälle mit vulnerablen Personen sollen zwischen Lehrenden und Studierenden besprochen werden und ggf. in ein hybrides Lehrverhältnis überführt werden. Auch können einzelne Lehrende vorübergehend und nach genauer Absprache mit ihrem Seminar im Online-Modus unterrichten. Studierende müssen im Wintersemester 2021/22 ihre medizinischen Masken und auch die Selbsttests selber in die Hochschule mitbringen.
Im Lehrbetrieb des Studiengangs Tanz und Theater im Sozialen. Tanz-/Theaterpädagogik wird bis auf Weiteres so verfahren, dass nach Einlass mit 3 G-Regel die Lehrenden sich mit ihren TTS-Studierenden darüber verständigen, ob Vorbehalte da sind ggü. einer Befreiung von der Maskenpflicht. Sollte dies nicht der Fall sein, kann unter Wahrung der Hygieneregeln auf das Tragen von medizinischen Masken verzichtet werden. Im anderen Fall sind die TTS-Lehrenden angehalten, mit dem Seminar über eine Regelung zu sprechen, die drei Optionen beinhaltet: Entweder man verständigt sich auf das Tragen von medizinischen Masken, oder man unterlegt den Unterricht mit Abstandsgeboten oder, drittens, es wird die Möglichket von Hybridunterricht, an dem Studierende auch online teilnehmen können, eingeräumt.
In der Medienwerkstatt gilt es darauf zu achten, dass nach Nutzung der Computerarbeitsplätze die Geräte und Tischflächen desinfiziert werden.
Die Bibliothek kann unter Einhaltung einer dort benannten zahlenmäßigen Begrenzung von Nutzer*innen wieder normal geöffnet werden; im PC-Arbeitsraum (OG) gelten die gleichen Hygienebestimmungen wie in der Medienwerkstatt.
Die Mensa wird unter Einhaltung der 3G-Regel auch wieder im Normalmodus geöffnet sein. Den genauen Zeitpunkt stimmt die Hochschulleitung noch mit dem Mensarat ab.
Vielen Dank für das umsichtige Mittun und den engagierten Beitrag zum Gemeinschaftsschutz. Wir alle möchten wieder Normalität im Campusleben erreichen!
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