Die Hochschule Ottersberg fördert inhaltlich und organisatorisch Studierende mit ihrem Wunsch, einen Teil ihrer Studienzeit an einer ausländischen Hochschule zu verbringen.
Die nachfolgenden Informationen sollen einen Überblick über die bestehenden Programme und deren Inhalte dienen sowie Tipps für einen Auslandsaufenthalt geben.
Aktuell stehen der HKS zwei Förderprogramme des DAAD zur Verfügung.
A) ERASMUS+ (europäische Mobilitäten, Programm der Europäischen Union)
B) PROMOS (außereuropäische Mobilitäten, Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, BMBF)
Mittel aus diesen Programmen können Sie über das International Office der HKS Ottersberg beantragen.
Die folgenden Punkte sollen Ihnen eine Entscheidungshilfe für einen Auslandsaufenthalt geben.
1) Wohin?
Geeignete Hochschule: Die Partnerhochschule sollte Kurse vorhalten, die Sie nach Rückkehr studienfachspezifisch anerkennen lassen können. Durch einen Auslandsaufenthalt sollte die Regelstudienzeit nach Möglichkeit nicht überschritten werden. Ein Austausch über das ERASMUS+-Programm sieht eine solche Anerkennung von Studienleistungen per se vor.
Sprache: Auf unsere Studiengänge bezogen bieten Europäische Hochschulen üblicherweise zwar keine englischsprachigen Kurse an, von Austauschstudierende wird aber i.d.R. auch nicht erwartet, die Landessprache perfekt zu beherrschen. Die meisten Partnerhochschulen erwarten gute englische Sprachkenntnisse sowie Grundkenntnisse in der Landessprache. Für Erasmus-Studierende hält die EU mittlerweile Online-Kurse für etliche Sprachen vor, die innerhalb Europas verwendet werden.
Etwas anders verhält es sich in Bezug auf Praktika (Grundlagen-/Berufspraktika). Hier sollte i.d.R. die Sprache des Landes gut beherrscht werden.
Klima, Gesundheit, Politik..: Politische, kulturelle und klimatische Aspekte sowie die Infrastruktur des Landes gilt es zu bedenken, ebenso die Ausstattung der Hochschule und die Wohnsituation vor Ort.
2) Wann und wie lange?
Ein Auslandsaufenthalt vor dem dritten Semester wird nicht empfohlen und unsererseits auch nicht gefördert.
Für den Studiengang Kunst im Sozialen bieten sich die Semesterfenster 3-5 an, da Studienleistungen in diesen Zeitfenstern recht problemlos anerkannt werden können. Aber auch für höhere Semester werden in der Regel Lösungen gefunden.
Studierende der Freie Kunst können die Semester 3-7 nutzen.
Dies gilt auch für den Studiengang Tanz / Theater im Sozialen.
Der Austausch muss mindestens 3 Monate (Praktika: 2 Monate) dauern und darf 12 Monate pro Studienabschluss nicht überschreiten.
Beginn und Ende des Aufenthaltes richten sich nach den Studienzeiten der ausländischen Hochschule. Diese sollten von den HKS-Vorlesungszeiten nicht allzu sehr abweichen.
Planen Sie eine Vorlaufzeit von ca. einem Jahr ein. Einige Hochschulen nehmen nur einmal jährlich Studierende auf. Es gilt Bewerbungsfristen zu beachten, ggf. Sprachkenntnisse zu erwerben, den Impfschutz überprüfen zu lassen etc.
3. Welche Vorteile bietet das ERASMUS-Programm?
- die Gasthochschule verzichtet auf Studiengebühren.
- Bei ausreichend vorhandenen Mitteln können Sie ein länderspezifisches monatliches Stipendium erhalten.
- Im Ausland erbrachte akademische Studienleistungen werden anerkannt (sofern das ‚Learning Agreement’ eingehalten wurde).
- Das Bewerbungsverfahren an der ausländischen Hochschule ist i.d.R. vereinfacht.
- Sie werden von uns bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes unterstützt.
- Das Erlernen einer Sprache wird durch einen Online-Sprachkurs unterstützt.
3.1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich über ERASMUS gefördert werde?
- Ein Kooperationsvertrag der HKS Ottersberg mit der (europäischen) Zielhochschule liegt vor.
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines der teilnehmenden Erasmus-Staaten. Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit können sich bewerben, wenn sie in Deutschland als ständig wohnhaft oder als Flüchtlinge oder Staatenlose anerkannt sind.
- Sie sind an der HKS Ottersberg unbefristet immatrikuliert.
- Ihre ERASMUS-Bewerbung wurde angenommen.
4. Wie gehe ich jetzt vor und was ist zu beachten?
4.1. Aufenthalt an einer ERASMUS+-Partnerhochschulen innerhalb Europas
- Suchen Sie sich eine für Sie passende ERASMUS-Hochschule aus der Liste unserer Partnerhochschulen. Studieren Sie die Website der Hochschule insbesondere im Hinblick auf das dortige Curriculum.
- Bewerben Sie sich für ein ERASMUS+-Stipendium. Das Bewerbungsformular laden Sie sich von unserer Website herunter (Bereich Internationales, ERASMUS+). Eine Referenzangabe ist erforderlich.
- Vereinbaren Sie einen Termin mit dem International Office.
- Werden Sie als ERASMUS+-Student_in nominiert, so wird mit Ihnen ein 'Learning Agreement' aufgesetzt sowie eine Stipendienvereinbarung getroffen. Die Stipendienhöhe ist abhängig vom Gastland (s. Anhang ERASMUS+).
Nach Abschluss des Aufenthaltes
Sie haben sich verpflichtet, bestimmte Formalitäten einzuhalten wie z.B. während bzw. nach Ihrem Aufenthalt online einen Bericht über das Auslandsstudium zu erstellen, online einen Sprachtest uns ggf. einen Sprachkurs zu absolvieren.
- Zum Ende Ihres Aufenthaltes lassen Sie sich von der Gasthochschule Ihre Studienzeiten auf einem speziellen Formular bestätigten und eine Datenabschrift aushändigen. Füllen Sie den online-Survey-Bericht aus. Loggen Sie sich ein letztes Mal in den online-Sprachkurs bzw. -test ein.
- Nach Rückkehr gehen Sie mit diesen Unterlagen zum International Office, damit die Formalitäten gesichtet werden und die Prüfungsleistungen verbucht und können.
4.2. Aufenthalt an einer Hochschule ohne bestehende Partnerschaft im europäischen oder außereuropäischen Ausland / Praktika im Ausland
- Vereinbaren Sie einen Termin mit dem International Office, sofern Sie eine Förderung beantragen möchten und/oder eine weitere Partnerschaft mit einer ausländischen Hochschule geschlossen werden sollte.
- Das weitere Vorgehen ist abhängig von der gewünschten Gasthochschule bzw. dem Praktikumsprojekt und wird in-dividuell zunächst mit dem International Office besprochen.
5. Partnerhochschulen
5.1. ERASMUS+
UNIVERZA NA PRIMORSKEM UNIVERSITA DEL LITORALE
Koper, Izola, Portorož (Slowenien)
https://www.upr.si/
ACCADEMIA NAZIONALE DI DANZA
Rom (Italien)
https://www.accademianazionaledanza.it/
STICHTING NHL STENDEN HOGESCHOOL
Leeuwarden (Niederlande)
https://www.nhlstenden.com/
UMEA UNIVERSITET
Umeå (Schweden)
https://www.umu.se/
DEN DANSKE SCENEKUNSTSKOLE
Kopenhagen (Dänemark)
https://ddsks.dk/
ARISTOTELIO PANEPISTIMIO THESSALONIKIS
Thessaloniki (Griechenland)
https://www.auth.gr/
ESADIB - ESCOLA SUPERIOR D'ART DRAMÀTIC DE LES ILLES BALEARS
Palma de Mallorca (Spanien)
https://esadib.com/
UNIVERSITATEA DE VEST DIN TIMISOARA
Timișoara (Rumänien)
https://www.uvt.ro/
STICHTING HOGESCHOOL UTRECHT
Utrecht (Niederlande)
https://www.hu.nl/
ESAD - CENTRO DE INVESTIGACAO E FORMACAO EM ARTES E DESIGN LDA
Matosinhos (Portugal)
https://esad.pt
CONSERVATORI SUPERIOR DE DANSA DE VALÈNCIA
Valencia (Spanien)
https://csdanza.es/
CONSERVATORIO SUPERIOR DE DANZA DE ALICANTE
Alicante (Spanien)
https://www.csdalicante.com/
MUSIK UND KUNST PRIVATUNIVERSITÄT DER STADT WIEN
Wien (Österreich)
https://muk.ac.at/
FUNEN ART ACADEMY
Odense (Dänemark)
https://detfynskekunstakademi.dk/
ENSATT - ECOLE NATIONALE SUPERIEURE DES ARTS ET TECHNIQUES DU THEATRE
Lyon (Frankreich)
https://www.ensatt.fr/
5.2. Partnerhochschule innerhalb Europa, außerhalb ERASMUS+
‚Memorandum of Unterstanding‘ (Vereinbarung in Angliederung an das ERASMUS+-Programm, jedoch keine Stipendienvergabe):
University of Sarajevo
Academy of Fine Arts
Obala Maka Dizdara 3
Sarajewo 71000/Bosnien und Herzegowina
http://www.ius.edu.ba
Studiengang Freie Kunst
5.3. Studieren an einer außereuropäischen Hochschule
Zurzeit bestehen Kooperationsvereinbarungen mit außer-europäischen Hochschulen:
Bezalel Academy of Arts and Design
Jerusalem/Mount Scopus
91210 Jerusalem / Israel
www.bezalel.ac.il
Universidad del Zulia
Av. 16 con Calle 67
Maracaibo, Venezuela
www.luz.edu.ve
Die jeweilige Partnerhochschule wird – analog den ERASMUS-Vereinbarungen – keine Studiengebühren erheben.
6. Anerkennung von Studienleistungen
Grundsätzlich können nur Prüfungsleistungen anerkannt werden, die an einer staatlich anerkannten Hochschule absolviert wurden. Die HKS handhabt eine Anerkennung großzügig. Im Rahmen des Moduls ‚Initiativstudium‘ ist ein Mobilitätsfenster mit bis zu 10 CP eingerichtet.
Vor Beginn des Auslandsaufenthaltes sollte ein ‚Learning Agreement’ verfasst werden, welches die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen im Detail fixiert. Für ERASMUS+-Studierende ist diese Vereinbarung obligatorisch.
6.1 Studienleistungen an einer ERASMUS+- Partnerhochschule
Studienleistungen sollen gemäß den ERASMUS+-Vorgaben mit 30 ECTS pro Semester anerkannt werden. Details regelt das vor dem Auslandsaufenthalt verfasste ‚Learning Agreement’. Die Partnerhochschule wird die erworbenen Prüfungsleistungen (ECTS) nach Abschluss des Aufenthaltes in einer Datenabschrift bestätigen. Stimmen die Angaben mit dem verfassten Learning Agreement überein, werden die CP ihrem HKS-Leistungspunktekonto gutgeschrieben.
Zumeist ergeben sich zu Beginn des Auslandsaufenthaltes Änderungen im Lehrplan. Diese Abweichungen müssen dokumentiert und von den drei beteiligten Parteien bestätigt werden.
Die Regelstudienzeit soll durch einen Auslandsaufenthalt nicht überschritten werden.
6.2. Studienleistungen an einer Hochschule, mit der keine Partnerschaft besteht
Für eine Anerkennung entscheidend ist das Curriculum der ausländischen Hochschule. Legen Sie dieses rechtzeitig vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes vor und wir prüfen hier, ob und welche Leistungen anerkannt werden können. Achten Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes darauf, dass die wie vereinbart anzuerkennenden Prüfungsleistungen auch absolviert und bescheinigt werden. Ggf. muss die Vereinbarung zu Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes angepasst werden.
7. Wie verhält es sich mit Studiengebühren?
Gemäß ERASMUS+-Richtlinien werden seitens der Gasthochschule keine Studiengebühren erhoben.
Die Studiengebühren an der Heimathochschule werden weitergezahlt.
8. Wie finanziere ich meinen Auslandsaufenthalt?
Ein Studium im Ausland ist grundsätzlich teurer als ein Inlandsstudium. Zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten, die von Land zu Land variieren, kommen möglicherweise Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Versicherungen, Reisekosten etc. hinzu.
Jobben: Nur in EU-Staaten können Sie ohne weitere Probleme jobben, sofern Sie einen geeigneten Job finden. In allen übrigen Ländern verhindern aufenthaltsrechtliche Bestimmungen i.d.R. eine Arbeitsaufnahme.
Nachstehend erhalten Sie die wichtigsten Finanzierungsquellen (kein Anspruch auf Vollständigkeit):
8.1. BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetzt (Auslands-BAföG) fördert maximal 12 Monate Studienaufenthalt im Ausland, gefördert werden auch Praxisaufenthalte (Praktika).
Die BAföG-Sätze für das Ausland sind höher als inländischen.
Informationen erteilt das für das Zielland zuständige BAFöG-Amt.
Weitere Informationen: http://www.auslandsbafoeg.de/auslandsbafoeg
8.2. ERASMUS+-Förderung (europäische Hochschulen)
Das Hochschulprogramm ERASMUS ist ein seit über 30 Jahren bestehendes, sehr erfolgreiches Programm der Europäischen Union. Es fördert grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Lehrenden und anderem Hochschulpersonal. Weitere Details dazu finden Sie unter dem Punkt ‚ERASMUS+’ im Anhang und auf unserer Website.
8.1. PROMOS-Förderung (außereuropäische Hochschulen)
Über dieses Programm werden weltweite Studienaufenthalte, Fach- und Sprachkurse, Stipendien, Praktika etc. gefördert. Informationen finden Sie unter dem Punkt ‚PROMOS’ auf unserer Website und im Anhang.
8.2. DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst)
Der DAAD bietet zahlreiche Tipps rund um das Studieren im Ausland, u.a. weitere Bildungsprogramme und Stipendien. Website: www.daad.de
9. Versicherungen
Während Ihres Auslandsaufenthaltes sollten Sie über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen.
Der DAAD bietet über einen Gruppenvertrag Versicherungen speziell für Auslandsaufenthalte an (www.daad.de).
9.1. Krankenversicherung
Innerhalb des ERASMUS-Raumes gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC). Ihre gesetzliche Krankenversicherung stellt Ihnen bei Bedarf eine solche Karte aus. Bei ERASMUS-Aufenthalten an Hochschulen wird die EHIC i.d.R. mit den Bewerbungsunterlagen angefordert.
Sie sollten sich darüber hinaus bei Ihrer Krankenkasse über den Versicherungsschutz im Ausland informieren und auch das Vorgehen im Falle einer Erkrankung abklären.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist das Vorliegen eines Sozialversicherungsabkommens mit dem betreffenden Land.
Liegt solch ein Abkommen nicht vor, müssen Sie auf jeden Fall eine Zusatzversicherung abschließen.
9.2.Haftpflichtversicherung
Sie sollten über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Bei Mobilitäten über das ERASMUS-Programm ist diese verpflichtend.
9.3. Reiseversicherung
Es ist evtl. sinnvoll, eine Reiseversicherung abzuschließen, welchen z.B. Diebstahl, Unfall, Haftpflicht und Gepäckversicherung mit einschließt
10. Was gilt es sonst noch zu beachten?
- Es ist auch sinnvoll, bereits ca. 14 Tage vor dem regulären Studien- oder Praktikumsbeginn in das Gastland zu reisen. So können Sie Formalitäten erledigen, sich für Kurse einschreiben und sich schon einmal ein wenig einleben.
- Erkundigen Sie sich, ob Impfungen vorgeschrieben oder empfohlen werden. Ihr Hausarzt bzw. Ihr Hausärztin oder die Botschaft des Landes gibt Rat. Für manche Impfungen müssen ein Jahr Vorlaufzeit einkalkuliert werden.
- Lassen Sie sich rechtzeitig vor Studienbeginn einen Internationalen Studierenden-Ausweis ausstellen. Informieren können Sie im Internet unter http://www.isic.de abrufen.
- Erkundigen Sie sich eingehend über Kultur, Gepflogen- und Besonderheiten, Geschichte des Landes.
- Bedenken Sie, dass Sie im Ausland auch als Botschafter_in der HKS Ottersberg gesehen werden.
11) Was geschieht nach meiner Rückkehr?
- Sofern Sie über ERASMUS oder PROMOS gefördert werden, benötigen wir eine Bescheinigung der Gasthochschule bzw. der Praktikumsstelle über die genaue Dauer Ihres Aufenthalts.
Als ERASMUS-Studentin reichen Sie den Online-Survey-Bericht ein und loggen sich letztmalig in den Online-Sprachtest ein.
- Sie lassen sich zügig Ihre Studienleistungen hier anerkennen.
ERASMUS-Förderung (europäische Hochschulen)
Das Hochschulprogramm ERASMUS ist ein seit über 20 Jahren bestehendes, erfolgreiches Programm der Europäischen Union. Es fördert grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Lehrenden und anderem Hochschulpersonal. Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt ‚ERASMUS+’
12) An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Kontaktperson Akademischer Bereich:
(Anerkennung von Studienleistungen, ‚Learning Agreements’)
Prof.in Dr. Gabriele Schmid
Tel. +49 (0) 4205-3949-70
gabriele.schmid[at]hks-ottersberg.de
Kontaktperson International Office
(Koordination, Wegweiserberatung, ERASMUS-Förderung)
Sharif Bitar
Tel. +49 (0)4205 – 39 49 34
international@hks-ottersberg.de
Ottersberg, 20.05.2021
Anträge für Beurlaubung und Exmatrikulation finden Sie jetzt auf Stud.IP
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04. Dezember 2024 18.30 - 19.30 Uhr
Die Studiengangsleitung beantwortet Fragen rund um den Studiengang Freie Kunst (B.F.A.).
02. Dezember 2024 19.00 - 20.00 Uhr
Die Studiengangsleitung beantwortet Fragen rund um den Studiengang Kunsttherapie (B.A.).
Ein Projekt, in dem verschiedene Ausstellungsformate erprobt sowie die eigenen Arbeiten inszeniert und diskutiert werden.
Vom 18-20.10 hat der renommierte Crip Art Künstler Michael Turinsky an der HKS einen Workshop gegeben, bei dem er den Studierenden verschiedene Methoden der Crip Art kennenlernen durften.
Ein studentisches Nachbarschaftsprojekt in Bremen. Wie wird das Nachbarsein zur Nachbarschaft? Wie wird die Nachbarschaft durch die Brücke der Kunst zur Gemeinschaft?
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